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Fluggebiet Hundsheimer Berg
Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
Besondere Hinweise und Infos
Achtung zur Zeit Startverbot!!!! (Stand März 2017) ACHTUNG GLEITSCHIRMFLIEGER Laut NÖ Naturschutzgesetz § 11 Abs. 4 ist das Betreten des Naturschutzgebietes außerhalb der bezeichneten Wege verboten. Kein wildes Starten und Fliegen im Naturschutzgebiet. Sie verfügen über keine Zustimmung der Grundeigentümer bzw. Start- und Landegenehmigungen. Diese Verwaltungsübergehung kann mit einer Geldstrafe bis zu € 14.500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, bestraft werden. Bitte beachtet und berücksichtigt das Startverbot!
Anforderungen an Piloten
Für das Fliegen im Gebiet Hundsheimer Berg sind eine gültige Lizenz sowie eine abgeschlossene Versicherung obligatorisch. Es wird empfohlen, sich vor dem ersten Flug mit den lokalen Gegebenheiten, insbesondere den Windsystemen und den offiziellen Landeplätzen, vertraut zu machen. Einweisungen durch lokale Flugschulen oder erfahrene Piloten sind oft hilfreich.
Flug und Thermik
Je nach Jahreszeit und Wetterlage entwickelt sich am Hundsheimer Berg eine zuverlässige Thermik, die ausgedehnte Flüge ermöglicht. Oftmals sind hier die Vormittags- und frühen Nachmittagsstunden ideal, um die besten Aufwinde zu nutzen. Analysiere vor dem Start die Wind- und Wettervorhersage sorgfältig.
Sicherheit und Regeln vor Ort
- Wetter-Check: Prüfe vor jedem Flug detailliert die Wettervorhersage (Wind, Thermik, eventuelle Wetterumschwünge).
- Luftraum: Informiere dich über eventuelle Luftraumbeschränkungen oder Sperrzonen in der Nähe.
- Ausrüstung: Führe immer einen gründlichen Vorflugcheck deiner kompletten Ausrüstung durch.
- Rücksichtnahme: Starte nur bei sicheren Bedingungen und nimm Rücksicht auf andere Piloten am Start- und Landeplatz.